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   BFH, 19.11.2008 - XI B 20/08 (1)   

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https://dejure.org/2008,12779
BFH, 19.11.2008 - XI B 20/08 (1) (https://dejure.org/2008,12779)
BFH, Entscheidung vom 19.11.2008 - XI B 20/08 (1) (https://dejure.org/2008,12779)
BFH, Entscheidung vom 19. November 2008 - XI B 20/08 (1) (https://dejure.org/2008,12779)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; fehlerhafte Entscheidung des abgelehnten Richters; Willkür

  • Judicialis

    AO § 237; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1; ; GG Art. 5 Abs. 3 S. 1; ; FGO § 51 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 42 Abs. 2

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 11.02.2003 - VII B 330/02

    Richterablehnung - grenzüberschreitende Steuerberatung

    Auszug aus BFH, 19.11.2008 - XI B 20/08
    Dabei kommt es darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des abgelehnten Richters zu befürchten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. August 1998 VII B 8/98, BFH/NV 1999, 480; vom 11. Februar 2003 VII B 330/02, VII S 41/02, BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422).

    Gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO i.V.m. § 44 Abs. 2 ZPO sind die das Misstrauen in die Unparteilichkeit rechtfertigenden Umstände im Ablehnungsgesuch substantiiert darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422).

  • BFH, 12.03.1997 - I B 117/96

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit - Recht zur

    Auszug aus BFH, 19.11.2008 - XI B 20/08
    Ein Ablehnungsgesuch kann daher grundsätzlich nicht darauf gestützt werden, dass von einem Richter im Streitfall selbst oder in einem vorangegangenen Verfahren unrichtige Entscheidungen in formeller oder materiell-rechtlicher Hinsicht getroffen worden seien (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. März 1997 I B 117/96, BFH/NV 1997, 684; vom 14. Januar 2000 V B 67/99, BFH/NV 2000, 956, m.w.N.).

    Behauptete Rechtsfehler eines Richters können eine Besorgnis der Befangenheit ausnahmsweise dann rechtfertigen, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1997, 684; in BFH/NV 2000, 956).

  • BFH, 14.01.2000 - V B 67/99

    Richterablehnung; Befangenheit

    Auszug aus BFH, 19.11.2008 - XI B 20/08
    Ein Ablehnungsgesuch kann daher grundsätzlich nicht darauf gestützt werden, dass von einem Richter im Streitfall selbst oder in einem vorangegangenen Verfahren unrichtige Entscheidungen in formeller oder materiell-rechtlicher Hinsicht getroffen worden seien (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. März 1997 I B 117/96, BFH/NV 1997, 684; vom 14. Januar 2000 V B 67/99, BFH/NV 2000, 956, m.w.N.).

    Behauptete Rechtsfehler eines Richters können eine Besorgnis der Befangenheit ausnahmsweise dann rechtfertigen, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1997, 684; in BFH/NV 2000, 956).

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 388/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts;

    Auszug aus BFH, 19.11.2008 - XI B 20/08
    Insbesondere hat der Kläger keine konkreten Umstände genannt, aus denen sich ergeben könnte, dass die abgelehnte Richterin nicht bereit wäre, ihre frühere Meinung kritisch zu überprüfen und das Vorbringen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen (vgl. hierzu Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14. Mai 2002 XI ZR 388/01, Neue Juristische Wochenschrift 2002, 2396).
  • BFH, 13.01.2005 - VII B 147/04

    Zulässigkeit der Revision wegen willkürlicher FG-Entscheidung;

    Auszug aus BFH, 19.11.2008 - XI B 20/08
    Willkür ist nur gegeben, wenn ein Richterspruch unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Januar 2005 VII B 147/04, BFHE 208, 404, BStBl II 2005, 457, m.w.N.).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BFH, 19.11.2008 - XI B 20/08
    Diese Entscheidungen beträfen von ihm erhobene Nichtzulassungsbeschwerden und einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wegen der Verletzung seines absoluten Freiheitsrechts aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG in Verbindung mit dem "Mephisto-Beschluss" des BVerfG vom 24. Februar 1971 1 BvR 435/68 (BVerfGE 30, 173).
  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG)

    Auszug aus BFH, 19.11.2008 - XI B 20/08
    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzes beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht die Bedeutung und Tragweite der durch die Verfassung garantierten Rechte grundlegend verkennt, kann nur anhand der besonderen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfG-Beschluss vom 20. Juli 2007 1 BvR 3084/06, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2008, 72, unter II.1.a der Gründe).
  • BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvL 11/94

    Selbstablehnung eines Richters des BVerfG: Besorgnis der Befangenheit wegen

    Auszug aus BFH, 19.11.2008 - XI B 20/08
    Wissenschaftliche Äußerungen sind für sich genommen kein Befangenheitsgrund, selbst wenn sie eine für das Verfahren bedeutsame Rechtsfrage betreffen (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 26. Mai 1998 1 BvL 11/94, BVerfGE 98, 134; vom 10. Mai 2000 1 BvR 539/96, BVerfGE 102, 122).
  • BVerfG, 10.05.2000 - 1 BvR 539/96

    Selbstablehnung eines Richters des BVerfG wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 19.11.2008 - XI B 20/08
    Wissenschaftliche Äußerungen sind für sich genommen kein Befangenheitsgrund, selbst wenn sie eine für das Verfahren bedeutsame Rechtsfrage betreffen (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 26. Mai 1998 1 BvL 11/94, BVerfGE 98, 134; vom 10. Mai 2000 1 BvR 539/96, BVerfGE 102, 122).
  • BFH, 27.08.1998 - VII B 8/98

    Richterablehnung; Strafanzeige gegen Richter als Befangenheitsgrund?

    Auszug aus BFH, 19.11.2008 - XI B 20/08
    Dabei kommt es darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des abgelehnten Richters zu befürchten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. August 1998 VII B 8/98, BFH/NV 1999, 480; vom 11. Februar 2003 VII B 330/02, VII S 41/02, BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422).
  • BFH, 12.03.2009 - XI B 23/08

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Umsätze aus künstlerischer Betätigung -

    Die Beschwerden haben auch keinen Erfolg, soweit der Kläger in seinem Schriftsatz vom 25. Juli 2008 sein Vorbringen in dem Schriftsatz vom selben Tag in dem Verfahren XI B 20/08 zum Gegenstand der vorliegenden Verfahren gemacht und gleichzeitig Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 FGO wegen des Ablaufs der Frist für die Beschwerdebegründungen beantragt hat.
  • BFH, 12.03.2009 - XI B 24/08

    Rüge der fehlerhaften Besetzung der Richterbank im Anhörungsrügeverfahren

    Die Beschwerden haben auch keinen Erfolg, soweit der Kläger in seinem Schriftsatz vom 25. Juli 2008 sein Vorbringen in dem Schriftsatz vom selben Tag in dem Verfahren XI B 20/08 zum Gegenstand der vorliegenden Verfahren gemacht und gleichzeitig Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 FGO wegen des Ablaufs der Frist für die Beschwerdebegründungen beantragt hat.
  • BFH, 05.05.2009 - XI S 2/09

    Darlegungserfordernisse bei einer Anhörungsrüge

    Der Senat hat mit Beschluss vom 12. März 2009 die Beschwerdeverfahren XI B 20/08, XI B 21/08 und XI B 22/08 zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und die Beschwerden als unbegründet zurückgewiesen.
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